Bauträger und Generalunternehmer werden oft verwechselt — dabei unterscheiden sie sich grundlegend darin, wem das Grundstück gehört und was genau geschuldet wird. Wer das versteht, wählt das richtige Modell.
Der Bauträger
Ein Bauträger baut auf eigenem Grundstück und verkauft die fertige Immobilie inklusive Grund und Boden. Der Käufer erwirbt ein schlüsselfertiges Produkt aus einer Hand und hat einen einzigen Vertragspartner. Der Bauträgervertrag ist durch die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) geregelt.
Der Generalunternehmer
Ein Generalunternehmer errichtet ein Bauwerk auf dem Grundstück des Auftraggebers. Er schuldet nur die Bauleistung, nicht das Grundstück. Der Bauherr bleibt Eigentümer und beauftragt den GU mit der schlüsselfertigen Ausführung — dieser koordiniert dann alle Gewerke.
Gegenüberstellung
- Grundstück: Bauträger baut auf eigenem, GU auf fremdem Grund.
- Vertragsgegenstand: Bauträger schuldet Immobilie + Grund, GU nur die Bauleistung.
- Für wen: Wer noch kein Grundstück hat, kauft beim Bauträger. Wer bereits eines besitzt, beauftragt einen GU.
OLYMP Haus in beiden Rollen
OLYMP Haus arbeitet in beiden Modellen: als Bauträger für eigene Neubauprojekte und als Generalunternehmer für Bauherren mit eigenem Grundstück. So finden sowohl Käufer als auch Grundstückseigentümer den passenden Weg.



